Die unter dem Dach von Fleuroselect organisierten Züchter von Topf-, Beet- & Balkonpflanzen haben eine Kampagne gegen die illegale Vermehrung von sortengeschützten Zierpflanzen initiiert. Künftig werden Kultivateure hierzu nach dem Zufallsprinzip auf das Einhalten legalen Verhaltens überprüft. Zudem wurde eine Meldestelle eingerichtet, bei der Whistle Blower suspekt erscheinende, möglicherweise illegale Vermehrungsbestände anzeigen können.
Karol Pawlak, Fleuroselect-Präsident und Eigentümer von Vitroflora: "Viele Stecklinge stammen von Züchtungen, die dem Sortenschutz unterliegen und die deswegen mit einer Lizenzgebühr belegt sind. Wird diese ihnen zustehende Gebühr den Züchtern illegaler Weise vorenthalten, so sind diese nicht mehr dazu in der Lage, ihre aufwändige Züchtungsarbeit zu leisten. Mit der Folge für alle, dass dem Markt innovative Neuzüchtungen dann fehlen würden.
Kopfstecklinge für noch mehr Jungpflanzen, lassen sich vom Gärtner leicht aus dem Pflanzenmaterial gewinnen, das beim Stutzen anfällt. Solange das aber nicht mit dem Züchter und Rechteinhaber abgestimmt und von ihm geprüft ist, solange also die Lizenzgebühren dafür nicht gezahlt sind, ist es illegal, eigenes Vermehrungsmaterial zu gewinnen.
Es ist im Interesse des Gesamtmarktes und seiner ganzen Erzeuger- und Handelskette, dass nur solche Pflanzen in den Handel gelangen, für die auch die rechtlich bindende Lizenzgebühr entrichtet wurde. Der Endverbraucher hat ein Recht darauf ausschließlich Pflanzen zu erwerben, die legal erzeugt wurden. Gärtner die das geistige Eigentum der Züchter an ihrer Sorte bereits respektieren, begrüßen das neue Fleuroselect-Sortenkontrollsystem. In ihren Augen sichert es den fairen Wettbewerb. Fleuroselect plant zusätzliche Aktivitäten, um den Blick des internationalen Handels auf das Thema Sortenschutz zu lenken."
Gärtnerkontrollen nach dem Zufallsprinzip
Im Rahmen dieser Kampagne hat die Royalty Administration International (RAI) die Aufgabe übernommen Gärtner daraufhin zu überprüfen, ob die Anzahl ihrer fertig produzierten Pflanzen mit derjenigen der an sie gelieferten Stecklinge übereinstimmt. Die zu kontrollierenden Gärtner werden jährlich neu nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Meldestelle für Whistle Blower eingerichtet
Es wurde eine Meldestelle eingerichtet, bei der Whistle Blower suspekt erscheinende, möglicherweise illegale Vermehrungsbestände, anzeigen können. Jeder in der Pflanzenproduktion oder im Pflanzenhandel Branchenbeschäftigte ist von Fleuroselect dazu eingeladen, diese Meldestelle zu nutzen.
Liegt ein begründeter Verdacht von vorenthaltenen Lizenzgebühren vor, so kann er auf drei verschiedenen Wegen angezeigt werden:
1. durch Anruf der Telefonnummer 0031 85 0645251.
2. per eMail an tips@fleuroselect.com.
3. durch Ausfüllen und Absenden des Meldeformulars auf der Internetseite von fleuroselect.com.
Was geschieht mit den eingehenden Hinweisen?
1. Alle Hinweise gelangen an das Sekretariat von Fleuroselect und werden dort höchst vertraulich behandelt. Der Name des Whistle Blowers wird auf keine Weise nach außen getragen.
2. Die eingehenden Hinweise werden gesichtet und an Royalty Administration International (RAI) weitergeleitet.
3. RAI kontrolliert den verdächtigen Produktionsbetrieb im Rahmen seiner obligatorischen alljährlichen Kontrollen. So ist für den Gärtner nicht erkennbar, dass ein Hinweis gegen ihn vorliegt. RAI hat das grundsätzliche Recht, Betriebe erforderlichenfalls zu jeder Zeit kontrollieren zu dürfen.
4. Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass der Betrieb wie angezeigt tatsächlich illegal gewonnenes Vermehrungsmaterial nutzt oder genutzt hat, muss er nicht nur die fällige Lizenzgebühren nachzahlen um die er den Züchter betrogen hat, sondern auch eine zusätzliche Strafgebühr entrichten.
5. Der Whistle Blower wird abschließend darüber informiert, dass ein Besuch bei dem von ihm gemeldeten Betrieb stattgefunden hat, allerdings ohne ihm das Ergebnis mitzuteilen. Durch seine Meldung eines möglicherweise Verstoßes gegen das Sortenschutzrecht trägt er vielmehr zum Wohl des ehrlichen Miteinander im Gesamtmarkt bei.
Fleuroselect setzt auf legale Vermehrung
Fleuroselect repräsentiert u.a. Mitglieder, die sowohl Züchter als auch Erzeuger von Jungpflanzenmaterial sind. Diese Unternehmen verkaufen sowohl unbewurzeltes als auch bewurzeltes Stecklingsmaterial an Gartenbaubetriebe, die daraus fertige Pflanzen produzieren. Diese sind für den Absatz in Gartencentern, Gärtnereien, Baumarkt-Gartencentern und anderen grünen Absatzkanälen gedacht.
Bilder in hoher Auflösung
Logo Meldestelle / Inspektion / zusammengestellt Bild
Weitere Informationen
Fleuroselect
Ann Jennen
T: +31 71 364 91 01
E: info@fleuroselect.com